Zivilrechtliche Streitigkeiten vor stattlichen Gerichten waren neben der Parteivertretung in Schiedsverfahren der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt. Die betreuten Verfahren hatten häufig eine grenzüberschreitende Fragestellung und umfassten diverse Industrien und Rechtsgebiete. Schwerpunkte waren post-M&A Streitigkeiten, Vertriebsrecht inklusive Kartellrecht, Berufshaftung, Langzeitverträge, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, post-Compliance, und Massenverfahren. In den letzten Jahren habe ich mich dabei vermehrt mit Prozessstrategien beschäftigt, zB. im Zusammenhang mit der Vertretung eines großen Automobilherstellers im Zusammenhang mit der "Diesel-Thematik".
Aus meiner Sicht ist es essentiell, dass Prozessvertreter nicht nur über sehr gute Kenntnisse der dem jeweiligen Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts und Rechtskenntnisse verfügen, sondern auch in der Lage sind den Empfängerhorizont des Gerichts zu berücksichtigen. Ebenfalls ist es wichtig, dass die Prozessvertreter eng im Team mit den Vertretern der Mandantin zusammenarbeiten.
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