Schiedsverfahren bieten die Möglichkeit Streitigkeiten zwischen Parteien auf eine Art zu bewältigen, die von den Parteien in einem erheblichen Umfang bestimmt werden können. Das verbindliche Schiedsrecht gibt im nationalen wie internationalen Zusammenhang den Parteien weitgehende Möglichkeiten das Verfahren zu gestalten. Dies umfasst z.B. die Dauer des Verfahrens, die bestimmt werden kann, aber auch die Verfahrensprinzipien und damit im internationalen Zusammenhang die Unterschiede zwischen einem kontinental-europäischem und dem Anglo-amerikanischem Verfahrensansatz. Diese Möglichkeiten zu nutzen und damit die Vorteile eines Schiedsverfahrens zu nutzen sehe ich als eine der wichtigeren Aufgaben eines Parteivertreters an.
Nach 30 Jahren Erfahrung und weit über 100 Verfahren als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren glaube ich sagen zu können, dass ich als Parteivertreter in Schiedsverfahren für meine Mandanten die bestmögliche Verfahrensgestaltung erkennen und durchsetzen zu können. In vielen Verfahren vor Schiedsgerichten nach unterschiedlichsten Schiedsregeln habe ich die vielfältigen Alternativen kennengelernt und kann diese Erkenntnisse in zukünftige Verfahren einbringen. Dabei arbeite ich auch gerne mit bestehenden Teams zusammen, die z.B. eine jetzt streitig gewordene Situation begleitet haben und schiedsrechtliches sowie verfahrenstaktisches Know-how benötigen.