Die Tätigkeit als Schiedsrichter unterscheidet sich von der des Parteivertreters offensichtlich deutlich. Dennoch ist es hilfreich, wenn ein Schiedsrichter in anderen Verfahren auch als Parteivertreter tätig ist, da es sich dann in die Rolle des Parteivertreters besser hineinversetzen kann. Nachdem ich 31 Jahre als Rechtsanwalt überwiegend Parteien in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten vertreten habe, möchte ich nun überwiegend als Schiedsrichter tätig sein, was als Partner in einer Großkanzlei aufgrund der erforderlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit kaum noch möglich ist, da dem Schiedsrichter alle Tätigkeiten der Kanzlei zugerechnet werden und formal Konflikte eine Schiedsrichtertätigkeit praktisch sehr erschweren. Zudem habe ich während meiner Tätigkeit als deutsches Mitglied im ICC Schiedsgerichtshof (2009 - 2018) viel Erfahrung im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit auch aus Sicht der Schiedsinstitutionen gesammelt. Dazu hat auch meine Tätigkeit als Vorsitzender des Beirats der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sowie als Mitglied des DIS-Rats beigetragen. Ich war bisher darüber hinaus in über 100 Verfahren als Schiedsrichter tätig.
Meine Tätigkeit als Schiedsrichter verstehe ich so, dass die im Schiedsverfahren vorhandene erheblich Flexibilität in der Verfahrensgestaltung genutzt und entsprechend das Verfahren den Wünschen bzw. Erwartungen der Parteien angepasst werden sollte ("Taylor-made"). Dies ermöglicht auch im internationalen Zusammenhang hybride Verfahrensformen. Mein persönlicher Ansatz ist kontinental-europäisch geprägt und auf Effizienz ausgerichtet. Dies bedeutet, dass ein Schiedsrichter dem Verfahren, in dem er tätig ist, von Anfang an eng folgen sollte. Entsprechend meine ich, dass die Parteien vom Schiedsgericht im Laufe des Verfahrens Hinweise erhalten sollten, um zu verdeutlichen, auf was es dem Schiedsgericht ankommt. Eine Unterstützung bei einer vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes unterstütze ich, soweit die Parteien dies wollen.
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